Zucht
Zucht heißt Auswahl, nicht
jeder darf züchten wie er will.
Züchten heißt nicht seine Hündin von einem zufällig
in der Nachbarschaft lebenden Rüden belegen zu lassen. Das
Zuchtziel sollte sein, die besten körperlichen, wesensmäßigen
und jagdlichen Eigenschaften von Rüde und Hündin zu
einer Bestleistung zusammen zuführen, ohne das die Rassespezifischen
Kennzeichen auf der Strecke bleiben.
Erst wenn Rüde und Hündin ihre Fähigkeiten auf
Anlagen- und Leistungsprüfung sowie Zuchtschauen mit Wesenstests
unter Beweis gestellt haben, kann man diese in Absprache des Zuchtwartes
zusammen führen.
Zur Zeit bedeutet dieses, das in Deutschland pro Jahr rund 500
Welpen fallen, nur ein Viertel der Welpen werden später auf
einer HZP ( Herbstzuchtprüfung )geführt und erreichen
somit die Mindestvoraussetzung für die Zucht.
Zuchtordnung
Der Weimaraner Klub e.V. hat in seiner Satzung die Grundregeln
für die Weimaranerzucht verbindlich festgelegt.
Die gesamte Abwicklung des Zuchtgeschehens wird durch einen Zuchtwart
geregelt. Er muß über alle Zuchtvorhaben informiert
werden und organisiert die Zuchtlenkung und Überwachung.
Anhand einer Datei kann er dem Züchter detaillierte Informationen
über die Hündin oder den Rüden zur Verfügung
stellen.
Die Zuchtordnung verpflichtet jeden Züchter die wesensmäßigen
und körperlichen Anlagen sowie Leistungen der von ihm gezüchteten
Hunden zu erhalten oder zu verbessern.
Zuchtausschließende Fehler des eigenen Hundes sind der Zuchtleitung
zu melden.
Zur Zeit gelten folgende Mindestvoraussetzungen:
-
Der Züchter muss Mitglied im Weimaraner Klub e.V. sein
- Zustimmung
des Zuchtwartes mindestens 6 Wochen vor der Verpaarung
-
Beide Eltern müssen im Zuchtbuch des Weimaraner Klub
e.V. eingetragen sein
-
Jeder Zuchthund muss den festgelegten Rassemerkmalen entsprechen,
sowie einen wesensfesten und harten Gebrauchstyp verkörpern
- Rüde und Hündin müssen auf einer öffentlichen
Bewertung mindestens Formwert/Haarwert > g / g < (Gesamtnote
gut)
erhalten haben
- Als Nachweis der jagdlichen Anlagen müssen Zuchthunde
mindestens eine HZP bestanden haben.
Wenn beide Elterntiere
eine VGP bestanden haben, wird in die Ahnentafel der Vermerk
> aus leistungsgeprüften Eltern <
eingetragen
- Beide Eltern müssen bei einem klubinternem Test auf
Wesensfestigkeit positiv bewertet worden sein
- Bei einer röntgenologischen Untersuchung beider Elternteile
muss eine HD
( Hüftgelenksdysplasie ) ausgeschlossen werden.
HD - A1 = ohne HD
HD
- A2 = ohne HD
HD - B1 = Grenzfall
HD - B2 = Grenzfall
HD
- C1/2 = leichte HD (Zuchtuntauglich)
HD
- D1/2 = mittlere HD (Zuchtuntauglich)
HD
- E1/2 = schwere HD (Zuchtuntauglich)
Des
weiteren sind Hunde die folgende Mängel aufweisen von der
Zucht auszuschließen:
-
Mangelnde Wesensfestigkeit wie Ängstlichkeit, Nervosität,
Scheu, Schussempfindlichkeit und Schuss- oder Handscheue
- Missbildungen
- Gebissfehler, insbesondere Vor- und Rückbiss, oder fehlende
Zähne
- Hodenfehler
- Hüftgelenksdysplasie
- Erbliche Krankheiten wie Epilepsie
- Weitere im Standart aufgeführte ausschließende
Mängel
Als
Weimaranerzüchter sind die nachfolgenden Mindestvoraussetzungen
zu erfüllen:
-
Die Haltung und Fütterung von Hündin und Rüden
muss Artgerecht sein, dabei ist eine sehr gute Haltung gefordert,
mit Freilauf auf gewachsenem Boden und menschliche Zuwendung
- Für Hündinnen beträgt das Mindestalter 15 Monate,
das Höchstalter von 8 Jahren darf nicht überschritten
werden
- Die Hündin darf nicht mehr Welpen großziehen als
es ihre Kondition zulässt
- Der Hündin darf nur ein Wurf pro Jahr zugemutet werden,
als Stichtag gilt der Decktermin
Erst
wenn alle diese Bedingungen und Auflagen erfüllt sind kann
man mit der Zucht beginnen.
Ausbildung
Die Geburt findet in der Regel 63 Tage nach dem Deckakt statt.
Schon in den ersten Wochen sollte der Züchter mit der Ausbildung
beginnen. In der s.g. Sozialisierungsphase ist es wichtig, das
die Welpen viel mit einander spielen können, sie lernen in
dieser Zeit schon von der Mutter und erkunden ihre Umwelt.
In dieser Phase wird der Grundstein für die gesamte Jugendentwicklung
gelegt.
Im Alter von 8-10 Wochen werden die Welpen abgegeben, ab diesem
Zeitpunkt obliegt dem Käufer die weitere Erziehung und Ausbildung.
In den folgenden Wochen erlernt unser Welpe das wir seine angeborene
und für uns vorteilhaften Verhaltensweisen fördern und
die unerwünschten ohne Zwang verleiden.
Dabei können wir schon kurze Futterschleppen legen, das Vorstehen
interessant machen sowie leichten Gehorsam wie Sitz und Platz
beibringen. Mit der Apportierarbeit fangen wir erst an wenn der
Welpe den Zahnwechsel der vorderen Zähne abgeschlossen hat.
Im April des Jahres führen wir den Welpen auf seiner ersten
Prüfung der VJP, dort kann er seine Anlagen unter Beweis
stellen. Geprüft wird:
- Arbeit auf der Hasenspur mit Feststellung des Lautes
- Anlage zum Vorstehen und Suchen
- Allgemeine Führigkeit ( Bereitschaft zur Unterordnung
)
- Schussfestigkeit
- Körperliche Entwicklung ( Formwert, Zähne )
Danach
beginnt der Ernst des Lebens für unseren Weimaraner, jetzt
heißt es so oft wie möglich ins Revier und an einem
möglichst wildfreien Platz Ausbildung machen, dazu eignen
sich an besten Gatter oder Forstkulturen. Hierbei wird auch schon
mit einer leichten Schweißarbeit begonnen. Wenn die wärmere
Jahreszeit gekommen ist führen wir unseren Welpen ins Wasser
und lassen ihn auf der Entenspur arbeiten. Die Strecken der Schleppen
und des Apportierens werden immer länger, stetig bereiten
wir unser Vierläufer auf die HZP vor, die im Herbst des 2.
Lebensjahres ansteht. Hier wird das erste mal Leistung gefordert,
neben den Prüfungsfächern der VJP werden folgende weitere
Fächer geprüft:
- Verlorenbringen auf der Haar- und Federwildschleppe
- Wasserarbeit an der lebenden Ente
- Gehorsam
Jetzt
können wir anfangen unsern Jagdhelfer auf die Btr ( Bringtreueprüfung
)vorzubereiten, dabei hat er einen in 100m ausgelegten Fuchs selbsttätig
zu suchen und ohne Apport- und Bringkommando zu seinem Führer
zu bringen.
Dann beginnen die Vorbereitungen zur VGP, sie ist eine reine anspruchsvolle
Leistungsprüfung, eine Meisterprüfung. Sie findet statt
im 3. Lebensjahr unseres Jagdhundes.
Neben sämtlichen in Betracht kommenden Arbeiten vor dem Schuss,
wie Stöbern, Suchen, Buschieren, Vorstehen und Wasserarbeit
werden
-
Schweißarbeit auf der künstlichen Schweißfährte
( ggfs. mit Totverbellen oder Totverweisen als Zusatz )
- Verlorenbringen auf der Fuchsschleppe
- Stöberarbeit und Verlorenbringen aus tiefem Schilfwasser
- Exaktem Gehorsam
Des weiteren werden alle körperlichen Fehler und Wesensmängel
überprüft, die gesamte Prüfung dauert 2 Tage.
Im weitern
Verlauf der Hundausbildung können wir mit unserem Weimaraner
noch einige Sonderprüfungen absolvieren, dazu zählen
z.B. die VSwP ( Verbands-Schweißprüfung ).
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