Zucht

Zucht heißt Auswahl, nicht jeder darf züchten wie er will.
Züchten heißt nicht seine Hündin von einem zufällig in der Nachbarschaft lebenden Rüden belegen zu lassen. Das Zuchtziel sollte sein, die besten körperlichen, wesensmäßigen und jagdlichen Eigenschaften von Rüde und Hündin zu einer Bestleistung zusammen zuführen, ohne das die Rassespezifischen Kennzeichen auf der Strecke bleiben.
Erst wenn Rüde und Hündin ihre Fähigkeiten auf Anlagen- und Leistungsprüfung sowie Zuchtschauen mit Wesenstests unter Beweis gestellt haben, kann man diese in Absprache des Zuchtwartes zusammen führen.
Zur Zeit bedeutet dieses, das in Deutschland pro Jahr rund 500 Welpen fallen, nur ein Viertel der Welpen werden später auf einer HZP ( Herbstzuchtprüfung )geführt und erreichen somit die Mindestvoraussetzung für die Zucht.

Zuchtordnung

Der Weimaraner Klub e.V. hat in seiner Satzung die Grundregeln für die Weimaranerzucht verbindlich festgelegt.
Die gesamte Abwicklung des Zuchtgeschehens wird durch einen Zuchtwart geregelt. Er muß über alle Zuchtvorhaben informiert werden und organisiert die Zuchtlenkung und Überwachung. Anhand einer Datei kann er dem Züchter detaillierte Informationen über die Hündin oder den Rüden zur Verfügung stellen.
Die Zuchtordnung verpflichtet jeden Züchter die wesensmäßigen und körperlichen Anlagen sowie Leistungen der von ihm gezüchteten Hunden zu erhalten oder zu verbessern.
Zuchtausschließende Fehler des eigenen Hundes sind der Zuchtleitung zu melden.
Zur Zeit gelten folgende Mindestvoraussetzungen:

- Der Züchter muss Mitglied im Weimaraner Klub e.V. sein
- Zustimmung des Zuchtwartes mindestens 6 Wochen vor der Verpaarung

- Beide Eltern müssen im Zuchtbuch des Weimaraner Klub e.V. eingetragen sein
- Jeder Zuchthund muss den festgelegten Rassemerkmalen entsprechen, 
   sowie einen wesensfesten und harten Gebrauchstyp verkörpern
- Rüde und Hündin müssen auf einer öffentlichen Bewertung mindestens Formwert/Haarwert > g / g < (Gesamtnote gut) 
  erhalten haben
- Als Nachweis der jagdlichen Anlagen müssen Zuchthunde mindestens eine HZP bestanden haben. 
   Wenn beide Elterntiere eine VGP  bestanden haben, wird in die Ahnentafel der Vermerk > aus leistungsgeprüften Eltern <
   eingetragen
- Beide Eltern müssen bei einem klubinternem Test auf Wesensfestigkeit positiv bewertet worden sein
- Bei einer röntgenologischen Untersuchung beider Elternteile muss eine HD 
  ( Hüftgelenksdysplasie ) ausgeschlossen werden.
  HD - A1  = ohne HD
  HD - A2  = ohne HD
  HD - B1 = Grenzfall
  HD - B2 = Grenzfall
  HD - C1/2 = leichte HD (Zuchtuntauglich)
  HD - D1/2 = mittlere HD (Zuchtuntauglich)
  HD - E1/2 = schwere HD (Zuchtuntauglich)


Des weiteren sind Hunde die folgende Mängel aufweisen von der Zucht auszuschließen:

- Mangelnde Wesensfestigkeit wie Ängstlichkeit, Nervosität, Scheu, Schussempfindlichkeit und Schuss-     oder Handscheue
- Missbildungen
- Gebissfehler, insbesondere Vor- und Rückbiss, oder fehlende Zähne
- Hodenfehler
- Hüftgelenksdysplasie
- Erbliche Krankheiten wie Epilepsie
- Weitere im Standart aufgeführte ausschließende Mängel

Als Weimaranerzüchter sind die nachfolgenden Mindestvoraussetzungen zu erfüllen:

- Die Haltung und Fütterung von Hündin und Rüden muss Artgerecht sein, dabei ist eine sehr gute Haltung gefordert, mit Freilauf auf gewachsenem Boden und menschliche Zuwendung
- Für Hündinnen beträgt das Mindestalter 15 Monate, das Höchstalter von 8 Jahren darf nicht überschritten werden
- Die Hündin darf nicht mehr Welpen großziehen als es ihre Kondition zulässt
- Der Hündin darf nur ein Wurf pro Jahr zugemutet werden, als Stichtag gilt der Decktermin

Erst wenn alle diese Bedingungen und Auflagen erfüllt sind kann man mit der Zucht beginnen.


Ausbildung

Die Geburt findet in der Regel 63 Tage nach dem Deckakt statt. Schon in den ersten Wochen sollte der Züchter mit der Ausbildung beginnen. In der s.g. Sozialisierungsphase ist es wichtig, das die Welpen viel mit einander spielen können, sie lernen in dieser Zeit schon von der Mutter und erkunden ihre Umwelt.
In dieser Phase wird der Grundstein für die gesamte Jugendentwicklung gelegt.
Im Alter von 8-10 Wochen werden die Welpen abgegeben, ab diesem Zeitpunkt obliegt dem Käufer die weitere Erziehung und Ausbildung.
In den folgenden Wochen erlernt unser Welpe das wir seine angeborene und für uns vorteilhaften Verhaltensweisen fördern und die unerwünschten ohne Zwang verleiden.
Dabei können wir schon kurze Futterschleppen legen, das Vorstehen interessant machen sowie leichten Gehorsam wie Sitz und Platz beibringen. Mit der Apportierarbeit fangen wir erst an wenn der Welpe den Zahnwechsel der vorderen Zähne abgeschlossen hat. Im April des Jahres führen wir den Welpen auf seiner ersten Prüfung der VJP, dort kann er seine Anlagen unter Beweis stellen. Geprüft wird:

- Arbeit auf der Hasenspur mit Feststellung des Lautes
- Anlage zum Vorstehen und Suchen
- Allgemeine Führigkeit ( Bereitschaft zur Unterordnung )
- Schussfestigkeit
- Körperliche Entwicklung ( Formwert, Zähne )

Danach beginnt der Ernst des Lebens für unseren Weimaraner, jetzt heißt es so oft wie möglich ins Revier und an einem möglichst wildfreien Platz Ausbildung machen, dazu eignen sich an besten Gatter oder Forstkulturen. Hierbei wird auch schon mit einer leichten Schweißarbeit begonnen. Wenn die wärmere Jahreszeit gekommen ist führen wir unseren Welpen ins Wasser und lassen ihn auf der Entenspur arbeiten. Die Strecken der Schleppen und des Apportierens werden immer länger, stetig bereiten wir unser Vierläufer auf die HZP vor, die im Herbst des 2. Lebensjahres ansteht. Hier wird das erste mal Leistung gefordert, neben den Prüfungsfächern der VJP werden folgende weitere Fächer geprüft:

- Verlorenbringen auf der Haar- und Federwildschleppe
- Wasserarbeit an der lebenden Ente
- Gehorsam

Jetzt können wir anfangen unsern Jagdhelfer auf die Btr ( Bringtreueprüfung )vorzubereiten, dabei hat er einen in 100m ausgelegten Fuchs selbsttätig zu suchen und ohne Apport- und Bringkommando zu seinem Führer zu bringen.

Dann beginnen die Vorbereitungen zur VGP, sie ist eine reine anspruchsvolle Leistungsprüfung, eine Meisterprüfung. Sie findet statt im 3. Lebensjahr unseres Jagdhundes.
Neben sämtlichen in Betracht kommenden Arbeiten vor dem Schuss, wie Stöbern, Suchen, Buschieren, Vorstehen und Wasserarbeit werden

- Schweißarbeit auf der künstlichen Schweißfährte ( ggfs. mit Totverbellen oder Totverweisen als Zusatz )
- Verlorenbringen auf der Fuchsschleppe
- Stöberarbeit und Verlorenbringen aus tiefem Schilfwasser
- Exaktem Gehorsam

Des weiteren werden alle körperlichen Fehler und Wesensmängel überprüft, die gesamte Prüfung dauert 2 Tage.

Im weitern Verlauf der Hundausbildung können wir mit unserem Weimaraner noch einige Sonderprüfungen absolvieren, dazu zählen z.B. die VSwP ( Verbands-Schweißprüfung ).

 

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Adressen

www.weimaraner-jagdhunde.de

info@weimaraner-jagdhunde.de

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